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Aktuell

Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren ab 03.12.2011 in Kraft

Am 03.12.2011 trat der neue Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren in Kraft. Das neue Gesetz soll überlange Prozesse verhindern und bietet eine Entschädigung, wenn es doch zu lange dauert.

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Elterliche Sorge unverheirateter Väter

Das Bundesverfassungsgericht und der EGMR sind sich einig - gemeinsames Sorgerecht auch für Väter nichtehelicher Kinder.

Aktueller Stand 08.05.2012

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Unterhaltstabellen

Die ab dem 01.01.2011 gültige "Düsseldorfer Tabelle" bleibt unverändert auch über den 01.01.2012 gültig.

Eine Änderung der Mindestunterhaltsbeträge für minderjährige Kinder und eine Anpassung der DÜSSELDORFER TABELLE erfolgte zum 01.01.2012 nicht. Die gültige Tabelle, sowie frühere Tabellen, können Sie hier einsehen.

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Das neue Familienverfahrensgesetz

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist mit Wirkung ab 01.September 2009 in Kraft getreten. Fragen Sie nach, was zu beachten ist. 

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Reformen im Familienrecht

Bereits seit 01. September 2009 sind die Strukturreformen im Versorgungsausgleich und im Zugewinnausgleich sind in Kraft getreten. Lesen Sie hier, worum es geht.

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Fachanwälte mit Kompetenz

Herzlich Willkommen!

Sie benötigen eine Rechtsberatung, brauchen Hilfe in einer Rechtsangelegenheit  oder sogar eine gerichtliche Vertretung? Welches rechtliches Problem haben Sie? Fragen Sie uns! Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach einer Lösung. 

Wir helfen Ihnen gern, denn wir verstehen uns als Dienstleister. Wir beraten Sie in persönlichen Gesprächen während unserer Bürozeiten und wir vertreten Ihre Interessen überall in Deutschland. Wenn erforderlich, führen wir die Beratung oder Vertretung auch in Ihren Privat-, Dienst- oder Geschäftsräumen durch. Wollen Sie zivil- oder arbeitsrechtliche Ansprüche geltend machen, droht Ihnen die Kündigung, benötigen Sie Beistand in sozialrechtlichen Verfahren, haben Sie Ärger mit anderen Behörden oder haben Sie sonstige allgemeine Fragen zum Thema Recht, melden Sie sich bei uns.

Es ist besser vor dem Schaden klug zu sein. 

Kontaktieren Sie uns über Telefon, Fax oder per E-Mail, egal, ob Sie nur eine Frage haben oder etwa ein Rechtsstreit zuführen ist.

Wir werden versuchen, möglichst eine außergerichtliche und kostengünstige Lösung für Ihre Probleme zu finden. Sollte dennoch ein Prozess unumgänglich werden, so vertreten wir Sie erforderlichenfalls bei allen Amts- und Landgerichten, Oberlandesgerichten, beim Kammergericht Berlin sowie vor allen Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten in Deutschland.

Über die Kosten reden wir vorher, damit Sie wissen, womit Sie rechnen müssen. Abrechnungsgrundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Pauschal - und Zeitvergütungen sind möglich. Gegebenenfalls besteht auch die Möglichkeit Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

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